Montag, 23. Juli 2012

AWPs im Urlaub!!

Am Freitag dem 13. (Juli) haben wir unsere Lerngruppenarbeit mit einem kleinen Grillabend in die Urlaubsphase einmünden lassen. Dank an alle EinkäuferInne, KöchInnen und UnterhalterInnen.
Alle Themen lt. Rahmenplan sind systematisch in den Lerngruppensitzungen behandelt und nun geht es ab September an den Feinschliff für die Prüfung.

Die Themen der Projektarbeit kann man sich schon mal durch den Kopf gehen lassen und ggf. eine kleine Materialsammlung anlegen. Worum es gehen kann, ist im §3 Abs. 3) der Prüfungsverordnung mehr oder weniger präzise aufgeführt (Zitat):

"(3) In der Projektarbeit soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung im beruflichen Handlungsfeld dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin schlägt aus den in § 9 genannten Funktionen dem Prüfungsausschuss dafür ein Projektthema vor. Auf dieser Grundlage entscheidet der Prüfungsausschuss über die Annahme der Projektarbeit. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage."


Eine Themenbestätigung bekommen wir allerdings erst nach den mündlichen Prüfungen, denn die Zulassung zu diesem Prüfungsteil kann erst erfolgen, wenn die Prüfungen nach §3 Abs.1 Nr. 1 und 2 bestanden sind (siehe § 6 der Verordnung über die Prüfung zum AWP)

Wer die Verordnung sucht, findet sie hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/awp_dfortbv/gesamt.pdf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen